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„Der Patient hat Anspruch auf eine qualifizierte und sorgfältige medizinische Behandlung nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst“, so sagt es die Patientencharta. Sie sollten, nachdem Sie gut informiert und über den bevorstehenden Behandlungsverlauf aufgeklärt wurden, soviel Vertrauen zu Ihrem Arzt aufgebaut haben, dass Sie davon überzeugt sind, dass er diesem Anspruch gerecht wird und er das Bestmögliche für Ihre Genesung tut. Nur so wird es möglich sein, dass Sie sich aktiv am Behandlungsprozess beteiligen – und dies ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Behandlung. Therapiefreiheit des Arztes![]() Das vertrauensvolles Gespräch zwischen Arzt und Patient ist die beste Voraussetzung für eine optimale medizinische Versorgung. Jeder Patient hat eine eigene Krankheitsgeschichte und einen ganz individuellen Krankheitsverlauf. Folglich bedarf es auch einer individuellen Behandlung. Unser Gesundheitssystem trägt dem Rechnung. Es gibt keine Einheitsmedizin, die bei vorgegebener Diagnose einen konkreten Behandlungsablauf vorschreibt. Es liegt in der Therapiefreiheit des Arztes, eine Ihren Bedürfnissen angepasste Behandlungsmethode auszuwählen. Diese Methode muss jedoch dem anerkannten Stand der Wissenschaft entsprechen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer evidenzbasierten Medizin. Darunter versteht man, dass der Arzt bei der Erstellung des Therapieplans auf seine eigene medizinische Erfahrung zurückgreift, gleichzeitig jedoch die besten Behandlungsergebnisse aus der aktuellen medizinischen Forschung berücksichtigt. Der Arzt muss daher seine in der Berufsausbildung erworbenen Kenntnisse durch regelmäßige Fortbildungen erhalten und ergänzen. Trotzdem wird es kaum möglich sein, dass jeder Arzt, neben seiner praktischen Tätigkeit, sämtliche wissenschaftlichen Studien zu den verschiedenen Behandlungsmethoden seines Fachgebiets durcharbeitet und beurteilt. Deshalb haben die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften damit begonnen, Behandlungsleitlinien zu entwickelt. Diese Leitlinien basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Wirksamkeit von Therapien und Maßnahmen bewerten. Alle Leitlinien sind als Behandlungsempfehlungen und Entscheidungshilfen für den Arzt gedacht. Es handelt sich dabei keinesfalls um bindende Richtlinien, zumal sich die Leitlinien in der Regel auf Standardsituationen beziehen, die die individuellen Rahmenbedingungen des einzelnen Patienten nicht berücksichtigen können. Die Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlich medizinschen Fachgesellschaften (AWMF) hat die von ihnen entwickelten Leitlinien für Diagnostik und Therapie im Internet veröffentlicht. Zu einigen Leitlinien stehen spezielle Versionen für Patienten zur Verfügung. www.leitlinien.net Während der Behandlung haben Sie ein Recht auf qualifizierte Betreuung und Pflege. Sollte eine stationäre Behandlung erforderlich sein, müssen Sie sicher untergebracht und versorgt werden. Ist es Ihrem Arzt nicht möglich, die erforderlichen Diagnose- und Behandlungsmaßnahmen entsprechend des medizinischen Standards durchzuführen – Gründe hierfür können beispielsweise organisatorischer Art sein, der Mangel an Fachpersonal oder medizinischen Geräten – so ist er verpflichtet, Sie an einen geeigneten Arzt oder ein geeignetes Krankenhaus zu überweisen. ![]() Um nach der klinischen Prüfung und Zulassung der Arzneimittel deren Sicherheit weiterhin zu überprüfen, sieht das Arzneimittelgesetz vor, dass Erfahrungen bei der Anwendung fortlaufend und systematisch gesammelt und ausgewertet werden. Sollten bei Ihnen unerwünschte Nebenwirkungen auftreten, melden Sie dies Ihrem Arzt, der einen entsprechenden Meldebogen ausfüllen wird. Wahrung der Privatsphäre Bei jeder medizinischen Behandlung und jedem therapeutischen Gespräch muss der Schutz Ihrer Privatsphäre gewährleistet sein. Das bedeutet, dass abgesehen vom Arzt und dem Behandlungs- und Pflegepersonal keine weiteren Personen ohne Ihre Zustimmung anwesend sein dürfen. Dies gilt auch bei der Visite im Krankenhaus. Außerdem gilt die ärztliche Schweigepficht. Es ist grundsätzlich allein Ihre Entscheidung, wen Sie in welchem Ausmaß über Ihre Erkrankung und den Therapieverlauf informieren. Sämtliche Patientendaten müssen vertraulich behandelt werden und dürfen nur mit Ihrer Genehmigung oder auf gesetzlicher Grundlage weitergegeben werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Schweigepflicht aufzuheben und können eine Person Ihres Vertrauens benennen, die Einsicht in Ihre Patientenakte nehmen darf. Arzneimittelsicherheit Nicht nur die medizinische Behandlung und Versorgung auch die Arzneimittel und Medizinprodukte, die Ihnen verordnet werden, müssen Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllen. Gemäß des Arzneimittelgesetzes dürfen in Deutschland nur solche Arzneimittel in Umlauf gebracht werden, die vom zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen sind. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird der Nachweis der Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und der Qualität des Produktes geprüft und beurteilt. Dennoch ist es möglich, dass, nachdem das Arzneimittel in den Verkehr gebracht und von vielen Patienten angewendet wird, unerwünschte Begleiterscheinungen auftreten, die zuvor nicht entdeckt wurden. In diesem Fall muss der Arzt das Institut darüber informieren, das gegebenenfalls die Zulassung überprüft und veranlasst, dass die Packungsbeilage mit den aufgeführten Nebenwirkungen entsprechend ergänzt wird. Sollten die Risiken schwerwiegender sein, kann die Zulassung wieder zurückgenommen werden. Auf europäischer Ebene überwacht die European Medicines Agency (EMEA) die Arzneimittelsicherheit. Auf den Internetseiten der EMEA unter www.emea.eu kann jeder Internetnutzer umfassende Informationen zu den einzelnen Arzneimitteln einsehen. Eine alphabetisch sortierte Liste aller Arzneimittel finden Sie unter http://www.emea.europa.eu |
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