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Jeder Patient hat das Recht auf eine angemessene Aufklärung und Beratung sowie eine
qualifizierte und sorgfältige medizinische Behandlung. So ist es in der Patientencharta
festgelegt, die von Vertretern der Patienten und Ärzteverbände, der gesetzlichen
Krankenkassen und privaten Krankenversicherer, der freien Wohlfahrtsverbände sowie
der Gesundheitsminister- und der Justizministerkonferenz gemeinsam erarbeitet wurde.

Der Besuch beim Arzt sollte mit dem guten Gefühl verbunden sein, dass
Ihr Gegenüber sich Zeit für Sie nimmt und Sie in einem vertrauensvollen
Gespräch über Ihre Beschwerden reden können.
Alle im Gesundheitswesen Beteiligten – einschließlich der Patienten – sind sich darin
einig, dass Patienten künftig stärker in die Gesundheitsversorgung eingebunden werden
sollen. Mehr als 80 Prozent der Deutschen wünschen sich eine aktive Rolle gegenüber
ihrem Arzt und wollen, im Sinne einer Arzt-Patienten-Partnerschaft, bei Entscheidungen,
die ihre Gesundheit betreffen, stärker einbezogen werden.
Eine ganz wesentliche Voraussetzung für die gewünschte Patientenbeteiligung sind informierte
Patienten. Der informierte Patient kennt seine Rechte und weiß gleichzeitig auch,
dass er eine Eigenverantwortung für seine Gesundheitsversorgung trägt. Er kennt nicht
nur den abstrakten Fachausdruck seiner Erkrankung, sondern auch ihre Hintergründe und
die Versorgungsmöglichkeiten. Nur so kann er die erforderlichen Behandlungsmaßnahmen
verstehen, diesbezüglich Entscheidungen treffen und ein gesundheitsbewusstes
Verhalten entwickeln. Bleiben umgekehrt die vom Arzt gestellte Diagnose und alle damit
verbundenen Konsequenzen für den Patienten unverständlich, sind sein aktives Mitwirken
und die Einhaltung der Therapieempfehlungen sehr viel fraglicher. Patientenaufklärung
und Information ist folglich unabdingbar für den Behandlungserfolg. Anlaufstellen für
Aufklärung und Beratung sind in erster Linie Ärzte, Apotheken, Krankenkassen,
Patientenorganisationen und die Medien.
Aufklärung durch den Arzt
Der Besuch beim Arzt sollte mit dem guten Gefühl verbunden
sein, dass Ihr Gegenüber sich Zeit für Sie nimmt und Sie in einem vertrauensvollen Gespräch
über Ihre Beschwerden reden können. Dieses Gespräch ist für den Arzt
ein wichtiger Bestandteil seiner Diagnose. Anhand der von Ihnen geschilderten Symptome, der Krankheitsentwicklung
und der aktuellen Befindlichkeit wird er bestimmte Krankheitsbilder in
Betracht ziehen und durch anschließende Untersuchungen die Ursachen ihrer
Beschwerden weiter eingrenzen. Bevor er mit den medizinischen Untersuchungen beginnt, hat
er die Aufgabe, Sie über die diagnostischen Verfahren aufzuklären und gegebenenfalls
auf die damit verbundenen Risiken hinzuweisen.
Machen Sie von Ihrem Recht auf Aufklärung und Beratung Gebrauch!
Fragen Sie ihren Arzt, wenn Sie etwas nicht verstanden haben!
Ist die Diagnose gestellt, werden Sie wahrscheinlich viele
Fragen haben: zur Krankheit selbst und ihrer Bedeutung für Ihre Lebenssituation,
zum zu erwartenden Krankheitsverlauf, den therapeutischen Möglichkeiten
und deren Erfolgsaussichten, den möglichen Risiken oder Folgen bestimmter Therapien. Stellen Sie diese und alle anderen Fragen,
die Sie in Zusammenhang mit der diagnostizierten Erkrankung beschäftigen! Der Arzt ist
verpflichtet, Sie über all diese Punkte umfassend zu informieren. Dies muss in einer für
Sie verständlichen Sprache geschehen. Sind Ihnen Fachbegriffe oder der Sinn einer diagnostischen
oder therapeutischen Maßnahme unklar geblieben, fragen Sie unbedingt
nach. 
Gleiches gilt, wenn Sie unsicher hinsichtlich der Anwendung von Arzneimitteln sind,
die Ihnen im Rahmen der Therapie verordnet werden. Der Arzt muss Sie über mögliche
unerwünschte Nebenwirkungen aufklären und sollte Ihnen die Nutzen-Risiko-Abwägung
der Behandlung erklären. Sie müssen nach dem Gespräch mit dem Arzt in der Lage sein,
die vorgeschlagenen Therapien und ihre Bedeutung für den Genesungsprozess einordnen
zu können, gleichzeitig aber auch die möglichen Risiken kennen. Denn Sie müssen
anschließend in die weitere medizinische Behandlung einwilligen und das können Sie nur,
wenn Sie informiert und aufgeklärt sind. (Einwilligungserklärung)
Dokumentationspflicht des Arztes
Auch im weiteren Behandlungsprozess haben Sie stets das Recht, Informationen
über Ihren aktuellen Gesundheitszustand, Untersuchungsergebnisse und den
Therpieverlauf einzuholen. Der Arzt ist verpflichtet, die wichtigsten
diagnostischen und therapeutischen Befunde, Maßnahmen und Verlaufsdaten
zu dokumentieren. Dazu gehören beispielsweise Ergebnisse von Blutuntersuchungen,
EKG-Daten, Röntgenbilder, Angaben über verabreichte Medikamente, Operationsberichte
und ähnliches. Diese Behandlungsunterlagen dürfen Sie jederzeit einsehen
und – auf eigene Kosten – kopieren. Bei einem Arztwechsel lassen sich
dadurch einige Untersuchungen und damit verbundene Risiken sowie Kosten
vermeiden. An Dritte darf Ihre Krankenakte nur mit Ihrer Zustimmung oder
im Rahmen von gesetzlichen Anordnungen weitergegeben werden.
Sind Sie gut informiert?
Viele Patienten fühlen sich beim Gespräch mit dem Arzt überfordert und können – insbesondere
kurz nach der Diagnosestellung – die Fülle an Informationen nicht sofort
aufnehmen. Prüfen Sie in Ruhe anhand der Checkliste, ob Sie über Ihre Erkrankung
wirklich alles wissen, was Sie interessiert, oder ob Fragen offen geblieben sind.
Sprechen Sie Ihren Arzt gezielt auf noch bestehende Unklarheiten an.
- Kennen Sie die Ursachen Ihrer Beschwerden und können Sie sich unter
dem diagnostizierten Krankheitsbild etwas vorstellten?
- Wissen Sie, welche Untersuchungen und/oder Behandlungen auf Sie zu kommen könnten und kennen Sie deren Ziele?
- Wissen Sie, welche Folgen eine Nichtbehandlung hätte?
- Wenn Ihr Arzt konkrete Maßnahmen vorgeschlagen hat, haben Sie seine
Begründung für genau diese Maßnahmen verstanden?
- Kennen Sie den Nutzen und die Risiken der Untersuchungen und/oder Behandlungen, insbesondere die Auswirkungen auf Ihren Alltag?
- Wurden Sie über Alternativen zu der vorgeschlagenen Maßnahme informiert?
- Wissen Sie, wie Sie sich bis zum nächste Arztbesuch verhalten sollen?
- Wissen Sie, an wen Sie sich für weitergehende Informationen oder Hilfsangebote wenden können?
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Patientenaufklärung und Information ist unabdingbar für den Behandlungserfolg.
Anlaufstellen für Aufklärung und Beratung sind in erster Linie
Ärzte, Krankenkassen, Patientenorganisationen und die Medien.
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