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Finanzierung der Gesundheitsversorgung

138,49 Milliarden Euro – diese Summe
stand der gesetzlichen Krankenversicherung
im Jahr 2006 zur Verfügung, um die
Versorgungsleistungen von rund 70 Millionen
Versicherten zu bezahlen.
Das deutsche Gesundheitssystem basiert
auf dem Prinzip der Solidarität. Das
bedeutet: Gesetzlich krankenversicherte
Patienten erhalten – unabhängig von
ihrem sozialen Status, Einkommen oder
Alter – alle medizinischen Leistungen,
die der G-BA als medizinisch notwendig
und wirtschaftlich eingestuft hat.
Für diese
Leistungen übernehmen die
gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.
Finanziert wird die Gesundheitsversorgung
hauptsächlich aus den Krankenkassenbeiträgen
der Mitglieder und deren
Arbeitgeber, wobei die Höhe der
Beiträge sich abhängig vom monatlichen
Bruttoeinkommen des Mitglieds
prozentual
berechnet. Familienangehörige
ohne eigenes Einkommen sind mitversichert
und müssen keine Beiträge
bezahlen.
In den letzten Jahren stößt das Finanzierungsmodell
unseres Gesundheitssystems
aus vielerlei Gründen an seine
Grenzen. Zwei ganz wesentliche Ursachen
hierfür sind die alternde Gesellschaft
und die wachsenden Möglichkeiten
der modernen Medizin. Der
steigenden Zahl älterer Menschen, die
häufiger Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, steht eine sinkende
Zahl junger gesunder Menschen gegenüber,
die gemäß dem Solidaritätsprinzip
durch ihre Krankenkassenbeiträge
die Gesundheitsversorgung mitfinanzieren.
Gleichzeitig gibt es dank des
medizinischen
Fortschritts immer bessere
Diagnosemöglichkeiten
und Behandlungsstrategien,
die jedoch zum
Teil mit erheblichen Kosten verbunden
sind. Die zunehmenden Finanzierungsengpässe
sowie mögliche Modelle zur
Lösung des Dilemmas sind Gegenstand
zahlreicher gesundheitspolitischer Diskussionen
und letztendlich auch Ausgangs-
und Zielpunkt der Gesundheitsreformen
der letzten Jahre. Bleibt unser hoher medizinischer Standard für alle
bezahlbar? Das ist eine der zentralen
Fragen.
Einsparungsmaßnahmen im Gesundheitswesen
dürfen nicht dazu
führen, dass Patienten allein aus Kostengründen
wichtige Medikamente
und Therapien vorenthalten werden.
Es ist davon auszugehen, dass in Zukunft
jeder Einzelne stärker gefordert
ist, Verantwortung für seine Gesundheit
zu übernehmen. Das könnte möglicherweise
bedeuten, dass neben den jetzt
schon zu leistenden Zuzahlungen jeder
Patient im sozial verträglichen Rahmen
für einen Teil der Behandlungskosten
selbst aufkommen muss. Das darf
jedoch keinesfalls dazu führen, dass einige
Patienten, insbesondere solche
mit geringem Einkommen, aus Kostengründen
auf notwendige medizinische
Leistungen verzichten. Wie eine Studie
des Instituts für Qualität der Gesundheitsversorgung
in Deutschland von
2005 zeigt, ist dies zum Teil bereits heute
der Fall. So gaben damals rund 28
Prozent der Befragten an, aus Kostengründen
auf einen Arztbesuch oder diagnostischen
Test verzichtet bzw. ein
Rezept nicht eingelöst zu haben.
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