Finanzierung der Gesundheitsversorgung


138,49 Milliarden Euro – diese Summe stand der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2006 zur Verfügung, um die Versorgungsleistungen von rund 70 Millionen Versicherten zu bezahlen.

Das deutsche Gesundheitssystem basiert auf dem Prinzip der Solidarität. Das bedeutet: Gesetzlich krankenversicherte Patienten erhalten – unabhängig von ihrem sozialen Status, Einkommen oder Alter – alle medizinischen Leistungen, die der G-BA als medizinisch notwendig und wirtschaftlich eingestuft hat. Für diese Leistungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Finanziert wird die Gesundheitsversorgung hauptsächlich aus den Krankenkassenbeiträgen der Mitglieder und deren Arbeitgeber, wobei die Höhe der Beiträge sich abhängig vom monatlichen Bruttoeinkommen des Mitglieds prozentual berechnet. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind mitversichert und müssen keine Beiträge bezahlen.

In den letzten Jahren stößt das Finanzierungsmodell unseres Gesundheitssystems aus vielerlei Gründen an seine Grenzen. Zwei ganz wesentliche Ursachen hierfür sind die alternde Gesellschaft und die wachsenden Möglichkeiten der modernen Medizin. Der steigenden Zahl älterer Menschen, die häufiger Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, steht eine sinkende Zahl junger gesunder Menschen gegenüber, die gemäß dem Solidaritätsprinzip durch ihre Krankenkassenbeiträge die Gesundheitsversorgung mitfinanzieren. Gleichzeitig gibt es dank des medizinischen Fortschritts immer bessere Diagnosemöglichkeiten und Behandlungsstrategien, die jedoch zum Teil mit erheblichen Kosten verbunden sind. Die zunehmenden Finanzierungsengpässe sowie mögliche Modelle zur Lösung des Dilemmas sind Gegenstand zahlreicher gesundheitspolitischer Diskussionen und letztendlich auch Ausgangs- und Zielpunkt der Gesundheitsreformen der letzten Jahre. Bleibt unser hoher medizinischer Standard für alle bezahlbar? Das ist eine der zentralen Fragen.

Einsparungsmaßnahmen im Gesundheitswesen dürfen nicht dazu führen, dass Patienten allein aus Kostengründen wichtige Medikamente und Therapien vorenthalten werden.

Es ist davon auszugehen, dass in Zukunft jeder Einzelne stärker gefordert ist, Verantwortung für seine Gesundheit zu übernehmen. Das könnte möglicherweise bedeuten, dass neben den jetzt schon zu leistenden Zuzahlungen jeder Patient im sozial verträglichen Rahmen für einen Teil der Behandlungskosten selbst aufkommen muss. Das darf jedoch keinesfalls dazu führen, dass einige Patienten, insbesondere solche mit geringem Einkommen, aus Kostengründen auf notwendige medizinische Leistungen verzichten. Wie eine Studie des Instituts für Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland von 2005 zeigt, ist dies zum Teil bereits heute der Fall. So gaben damals rund 28 Prozent der Befragten an, aus Kostengründen auf einen Arztbesuch oder diagnostischen Test verzichtet bzw. ein Rezept nicht eingelöst zu haben.

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