Finanzielle Beteiligung

Unser Gesundheitssystem stößt aus vielerlei Gründen an seine finanziellen Grenzen. Zwei ganz wesentliche Ursachen hierfür sind die alternde Gesellschaft und die wachsenden Möglichkeiten der modernen Medizin. Der steigenden Zahl älterer Menschen, die häufiger Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, steht eine sinkende Zahl junger gesunder Menschen gegenüber, die gemäß des Solidaritätsprinzips durch ihre Krankenkassenbeiträge die Gesundheitsversorgung mitfinanzieren. Gleichzeitig gibt es Dank des medizinischen Fortschritts immer bessere Diagnosemöglichkeiten und Behandlungsstrategien, die jedoch zum Teil mit erheblichen Kosten verbunden sind. Die zunehmenden Finanzierungsengpässe sowie mögliche Modelle zur Lösung des Dilemmas sind Gegenstand zahlreicher gesundheitspolitischer Diskussionen und letztendlich auch Ausgangs- und Zielpunkt der Gesundheitsreformen der letzten Jahre. Bleibt unser hoher medizinischer Standard für alle bezahlbar? Das ist eine der zentralen Fragen.

Der Gesundheitsreport 2006 des Instituts für Demoskopie Allensbach (IfD) macht deutlich, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems stark abnimmt. Während im Jahr 1994 noch 82 Prozent der Befragten die Versorgung mit gut oder sogar sehr gut und nur 15 Prozent mit nicht so gut bewerteten, liegen die aktuellen Umfragewerte inzwischen bei 67 bzw. 30 Prozent. 65 Prozent äußerten sich skeptisch auf die Frage, ob es der Politik gelingen wird, langfristig eine gute Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Es scheint fast, als hätten sich viele damit abgefunden, dass eine Gesundheitsversorgung auf dem heutigen Niveau nicht mehr für alle gewährleistet werden kann und viele medizinische Leistungen künftig selbst bezahlt werden müssen. Das könnte jedoch dazu führen, dass einige Patienten, insbesondere solche, mit geringem Einkommen, aus Kostengründen auf notwendige medizinische Leistungen verzichten.

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Zuzahlungen

Schon heute wird bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen und Mitteln eine Zuzahlung in Höhe von mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro erhoben. Damit chronisch Kranke und Patienten, die häufig verschiedene medizinische Maßnahmen, beispielsweise Medikamente oder Heil- und Hilfsmittel in Anspruch nehmen müssen, nicht finanziell überfordert werden, hat man Belastungsgrenzen eingeführt. Demnach darf die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten nicht mehr als 2 Prozent des Bruttoeinkommens betragen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von einem Prozent des Bruttoeinkommens, für Familien verringert sich die Grenze um die Kinderfreibeträge und für Sozialhilfeempfänger werden die Belastungsgrenzen gesondert berechnet. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von den Zuzahlungen befreit.

Tabelle: Zuzahlungen für Gesundheitsleistungen
Medizinische Leistung Zuzahlung
Arztbesuch Pro Quartal wird beim Arztbesuch sowie beim Zahnarztbesuch jeweils eine Praxisgebühr von 10 Euro fällig.
Wer innerhalb eines Quartals zu einem anderen Arzt überwiesen wird, bezahlt dort keine erneute Praxisgebühr.
Vorsorge- und Früherkennungs-
untersuchungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen.
Verschreibungspflichtige
Arzneimittel
10 Prozent des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Mittel
Heilmittel und häusliche
Pflege
10 Prozent der Kosten des Mittels bzw. der Leistung, zuzüglich 10 Euro je Verordnung
Hilfsmittel 10 Prozent des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Mittel
Krankenhaus 10 Euro pro Tag, begrenzt auf maximal 28 Tage pro
Kalenderjahr
Stationäre Vorsorge /
Rehabilitation
10 Euro pro Tag, Anschlussheilbehandlung begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel Müssen komplett selbst bezahlt werden
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Freiwillige Zusatzversicherungen:

Durch freiwillig abgeschlossene Zusatzversicherungen können die anfallenden Mehrkosten zum Teil aufgefangen werden. Um ihren Versicherten Zusatzleistungen anbieten zu können, haben die gesetzlichen Krankenversicherungen seit der Gesundheitsreform 2004 die Möglichkeit, mit privaten Anbietern zu kooperieren und Zusatzversicherungen zu vermitteln. So können beispielsweise ergänzende Leistungen für Zahnersatz und Sehhilfen oder aber im stationären Bereich das Ein- oder Zweibett-Zimmer im Krankenhaus und die Chefarztbehandlung abgesichert werden. Natürlich können Sie auch unabhängig von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Zusatzversicherung bei einer Privatversicherung abschließen.

Hinweise vor Abschluss einer Zusatzversicherung
  1. Prüfen Sie, welche zusätzlichen Leistungen Sie wirklich brauchen.


  2. Lassen Sie sich ein Angebot machen, das auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist.


  3. Kombi-Versicherungspakete scheinen häufig nur auf den ersten Blick günstig zu sein, und enthalten nicht unbedingt die Leistungen, die Sie wirklich wünschen oder brauchen. (Häufig beinhalten die Angebote beispielsweise Erstattungen für Sehhilfen. Dies ist jedoch nur für Brillenträger interessant).


  4. Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Anbieter.


  5. Vor Abschluss einer privaten Versicherung müssen Sie in der Regel einen detaillierten Fragebogen ausfüllen, damit die Versicherung Kenntnis über Ihre Vorerkrankungen und möglichen Gesundheitsrisiken hat. Manchmal ist auch ein Gesundheits-Check beim Arzt erforderlich. Wichtig ist, dass Sie alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Falsche Angaben können dazu führen, dass im Ernstfall der Versicherungsschutz nicht gilt.
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