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Finanzielle Beteiligung
Unser Gesundheitssystem stößt aus vielerlei Gründen an seine finanziellen Grenzen. Zwei
ganz wesentliche Ursachen hierfür sind die alternde Gesellschaft und die wachsenden
Möglichkeiten der modernen Medizin. Der steigenden Zahl älterer Menschen, die häufiger
Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, steht eine sinkende Zahl junger gesunder
Menschen gegenüber, die gemäß des Solidaritätsprinzips durch ihre Krankenkassenbeiträge
die Gesundheitsversorgung mitfinanzieren. Gleichzeitig gibt es Dank des medizinischen
Fortschritts immer bessere Diagnosemöglichkeiten und Behandlungsstrategien, die jedoch
zum Teil mit erheblichen Kosten verbunden sind. Die zunehmenden Finanzierungsengpässe
sowie mögliche Modelle zur Lösung des Dilemmas sind Gegenstand zahlreicher gesundheitspolitischer
Diskussionen und letztendlich auch Ausgangs- und Zielpunkt der
Gesundheitsreformen der letzten Jahre. Bleibt unser hoher medizinischer Standard für alle
bezahlbar? Das ist eine der zentralen Fragen.

Der Gesundheitsreport 2006 des Instituts für Demoskopie Allensbach (IfD) macht deutlich,
dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems
stark abnimmt. Während im Jahr 1994 noch 82 Prozent der Befragten die
Versorgung mit gut oder sogar
sehr gut und nur 15 Prozent mit
nicht so gut bewerteten, liegen
die aktuellen Umfragewerte
inzwischen bei 67 bzw. 30
Prozent. 65 Prozent äußerten
sich skeptisch auf die Frage,
ob es der Politik gelingen wird,
langfristig eine gute
Gesundheitsversorgung sicherzustellen.
Es scheint fast, als
hätten sich viele damit abgefunden,
dass eine
Gesundheitsversorgung auf
dem heutigen Niveau nicht
mehr für alle gewährleistet werden
kann und viele medizinische
Leistungen künftig selbst bezahlt werden müssen. Das könnte jedoch dazu führen, dass einige Patienten, insbesondere
solche, mit geringem Einkommen, aus Kostengründen auf notwendige medizinische
Leistungen verzichten.
Zuzahlungen
Schon
heute wird bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen und Mitteln
eine Zuzahlung in Höhe von mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro erhoben.
Damit chronisch Kranke und Patienten, die häufig verschiedene medizinische
Maßnahmen, beispielsweise Medikamente oder Heil- und Hilfsmittel in Anspruch
nehmen müssen, nicht finanziell überfordert werden, hat man Belastungsgrenzen
eingeführt. Demnach darf die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten
nicht mehr als 2 Prozent des Bruttoeinkommens betragen. Für chronisch
Kranke gilt eine Belastungsgrenze von einem Prozent des Bruttoeinkommens,
für Familien verringert sich die Grenze um die Kinderfreibeträge und für
Sozialhilfeempfänger werden die Belastungsgrenzen gesondert berechnet.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von den Zuzahlungen
befreit.
Tabelle: Zuzahlungen für Gesundheitsleistungen
| Medizinische Leistung |
Zuzahlung |
| Arztbesuch |
Pro Quartal wird beim Arztbesuch sowie beim Zahnarztbesuch jeweils
eine Praxisgebühr von 10 Euro fällig.
Wer innerhalb eines Quartals zu einem anderen Arzt überwiesen
wird, bezahlt dort keine erneute Praxisgebühr.
Vorsorge- und Früherkennungs- untersuchungen sind von der Praxisgebühr
ausgenommen. |
Verschreibungspflichtige
Arzneimittel |
10 Prozent des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens
10 Euro pro Mittel |
Heilmittel und häusliche
Pflege |
10 Prozent der Kosten des Mittels bzw. der Leistung, zuzüglich
10 Euro je Verordnung |
| Hilfsmittel |
10 Prozent des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens
10 Euro pro Mittel |
| Krankenhaus |
10 Euro pro Tag, begrenzt auf maximal 28 Tage pro
Kalenderjahr |
Stationäre Vorsorge /
Rehabilitation |
10 Euro pro Tag, Anschlussheilbehandlung begrenzt auf maximal
28 Tage pro Kalenderjahr |
| Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel |
Müssen komplett selbst bezahlt werden |
Freiwillige Zusatzversicherungen:
Durch freiwillig abgeschlossene Zusatzversicherungen können die anfallenden
Mehrkosten zum Teil aufgefangen werden. Um ihren Versicherten Zusatzleistungen
anbieten zu können, haben die gesetzlichen Krankenversicherungen seit
der Gesundheitsreform 2004 die Möglichkeit, mit privaten Anbietern zu
kooperieren und Zusatzversicherungen zu vermitteln. So können beispielsweise
ergänzende Leistungen für Zahnersatz und Sehhilfen oder aber im stationären
Bereich das Ein- oder Zweibett-Zimmer im Krankenhaus und die Chefarztbehandlung
abgesichert werden. Natürlich können Sie auch unabhängig von Ihrer gesetzlichen
Krankenkasse eine Zusatzversicherung bei einer Privatversicherung abschließen.
Hinweise
vor Abschluss einer Zusatzversicherung
- Prüfen Sie, welche zusätzlichen Leistungen Sie wirklich brauchen.
- Lassen Sie sich ein Angebot machen, das auf Ihre persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten ist.
- Kombi-Versicherungspakete scheinen häufig nur auf den ersten Blick günstig
zu sein, und enthalten nicht unbedingt die Leistungen, die Sie wirklich
wünschen oder brauchen. (Häufig beinhalten die Angebote beispielsweise
Erstattungen für Sehhilfen. Dies ist jedoch nur für Brillenträger
interessant).
- Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Anbieter.
- Vor Abschluss einer privaten Versicherung müssen Sie in der Regel einen detaillierten
Fragebogen ausfüllen, damit die Versicherung Kenntnis über Ihre
Vorerkrankungen und möglichen Gesundheitsrisiken hat. Manchmal ist auch ein
Gesundheits-Check beim Arzt erforderlich. Wichtig ist, dass Sie alle Fragen wahrheitsgemäß
beantworten. Falsche Angaben können dazu führen, dass im Ernstfall der
Versicherungsschutz nicht gilt.
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